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Anmerkungen zur Kritik an den weisungsfreien Berufungssenaten
Wie fundiert ist die von Lang wiederholt, zuletzt in SWK-Heft 14/1999 geäußerte Kritik?
Keine Einwände bestehen gegen eine wissenschaftliche Diskussion darüber, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen betreffend das Senatsverfahren den Rechtsstandards, wie sie z. B. die MRK verlangt, entsprechen. Falls dabei tatsächlich rechtstheoretische oder sogar praktische Mängel festgestellt werden, so ist rasche Abhilfe sicher angezeigt. Die akademische Auseinandersetzung sollte jedoch objektiv, wissenschaftlich und vor allem auf Basis von Tatsachen und geprüften Fakten geführt werden. Eine Auseinandersetzung mit Gegenmeinungen) wäre zumindest wünschenswert.
Tribunal im Sinne des Artikel 6 MRK
Den (allerdings nicht von Lang) geäußerten Ansichten, daß Steuern und Abgaben civil rights beeinträchtigen, daher also über derartige Ansprüche ein Tribunal im Sinne von Art. 6 MRK entscheiden muß und daß der VfGH eine Verletzung des Eigentumsrechts mit einer Beeinträchtigung von civil rights gleichsetzt, ist die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes entgegenzuhalten.
Der VfGH) hat jedenfalls das genaue Gegenteil für richtig erkannt, wenn er ausführt: "Die Vorschreibung von Steuern ... treffen den privaten Bereich gewiß nicht weniger hart als der Entzug oder die Beschränkung von Eige...