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Deutsche Abzugssteuer für Werkleistungen wieder abgeschafft
(dpa) - Das deutsche Bundesfinanzministerium hat eine zum in Kraft getretene Regelung rückwirkend wieder aufgehoben, die die Besteuerung ausländischer Unternehmen sicherstellen sollte, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Das teilte das Ministerium in Bonn mit. Die Regelung habe sich nicht bewährt. Darin war vorgesehen, daß deutsche Auftraggeber bei ausländischen Werkunternehmen einen Steuerabzug von 25 Prozent der Rechnung einbehalten mußten.