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SWK 23, 15. August 1999, Seite S 518

?Gekürzte" Verluste der Organgesellschaft in nachorganschaftlicher Zeit

Sind gemäß Art. III Z 16 des StRefG 1993 "gekürzte" Verluste der Organgesellschaft in nachorganschaftlicher Zeit bei dieser Gesellschaft abzugsfähig?

Dr. Andreas Damböck.

Bis 1994 konnten vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft vom Organträger basierend auf der Regelung des § 9 KStG generell nicht verwertet werden, seit der Veranlagung 1994 ist hingegen eine Verrechnung bis zur Höhe des steuerlichen Gewinns der Organgesellschaft möglich. Gekoppelt wurde die Neufassung allerdings mit der Übergangsbestimmung des Art. III Z 16 StRefG 1993, wodurch "vor dem entstandene vororganschaftliche im Jahr 1994 vortragsfähige Verluste um nachfolgende vor dem erzielte Gewinne der Gesellschaft zu kürzen sind". Durch die Übergangsbestimmung wird weiters klargestellt, daß die Neuregelung auch für vororganschaftliche Verluste gilt, die vor 1994 angefallen sind.) Für den Zeitraum nach Beendigung der Organschaft könnte bei isolierter Betrachtung dieser Wortfolge die Auffassung vertreten werden, daß der Kürzungsbetrag nicht mehr für die ehemalige Organgesellschaft zur Verfügung steht - ein Irrtum, wie ich meine.

Die Wirkung der Übergangsbestimmung des Art. III Z 16 StRefG 1993

Aufgrund des Wortlauts der Übergangsbestimmung, der ausschließlich auf die Gewinn- und Verlustsituation der Organgesellschaft abstellt, ist in einem ersten Schritt de...

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