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SWK 23, 15. August 1999, Seite S 503

Die Familiensteuerreform im Detail

Familienbeihilfe - Kinderabsetzbetrag - Unterhaltsabsetzbetrag - Mehrkindzuschlag

Silvia Karbalaei Bagher

Mit ist die erste Etappe der Familiensteuerreform in Kraft getreten. Auch wenn der Grund für diese Familiensteuerreform ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war, so ist der Bundesregierung zugute zu halten, daß die Förderung von Familien weit über die Forderungen dieses Erkenntnisses hinausgeht, denn der Verfassungsgerichtshof hat ja nur bei den "Bestverdienern" eine nicht ausreichende Berücksichtigung von Kinderlasten geortet.

Die nunmehrige Familienförderung bringt tatsächlich mehr Geld für die Familien. Der Tatsache, daß bei mehreren Kindern der Aufwand erheblich wächst und nicht nur linear ansteigt, wird durch eine spürbare Anhebung der Kinderabsetzbeträge (Mehrkindstaffel) und der Familienbeihilfe (Altersstaffel) Rechnung getragen. Zusätzlich wurde mit für das dritte und jedes weitere Kind der Mehrkindzuschlag eingeführt, der u. a. vom zu versteuernden Familieneinkommen abhängig ist. Doch bei all diesen positiven Gesichtspunkten erscheint bei genauer Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf den administrativen Aufwand auf seiten der Abgabenbehö...

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