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Die Familiensteuerreform im Detail
Familienbeihilfe - Kinderabsetzbetrag - Unterhaltsabsetzbetrag - Mehrkindzuschlag
Mit ist die erste Etappe der Familiensteuerreform in Kraft getreten. Auch wenn der Grund für diese Familiensteuerreform ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war, so ist der Bundesregierung zugute zu halten, daß die Förderung von Familien weit über die Forderungen dieses Erkenntnisses hinausgeht, denn der Verfassungsgerichtshof hat ja nur bei den "Bestverdienern" eine nicht ausreichende Berücksichtigung von Kinderlasten geortet.