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Umsatzsteuer - Schätzung bei Liebhabereibetrieb
Schätzung bei Liebhabereibetrieb (§ 2 UStG)
Eine das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe betreibende KG wurde für den Zeitraum 1985 bis 1992 als Liebhabereibetrieb behandelt. Da seit 1993 durch die Liebhaberei-VO bei Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 der VO umsatzsteuerlich keine Liebhaberei vorliegt, wurde die KG zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung aufgefordert. Da die KG dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, wurde die Umsatzsteuer im Schätzungswege ermittelt. Dies hat der VwGH bestätigt. Die Beschwerdeführerin ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer USt-Erklärung nicht nachgekommen; dies allein berechtigt die Abgabenbehörde zur Schätzung ().
Anmerkung: Gerade die wechselnde Behandlung von Tätigkeiten als Liebhaberei oder Unternehmen kann dazu führen, daß auch endgültig als Liebhaberei eingestufte Betriebe seit 1993 umsatzsteuerlich als Unternehmer gewertet werden und damit ihren Aufzeichungs- und Erklärungspflichten nachkommen müssen.