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Tätigkeitsbericht 1998 des VfGH
Adamovich: Bedenken zu "Behörden mit richterlichem Einschlag"
(apa) – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unterstreicht in seinem Tätigkeitsbericht 1998 die "staatsrechtliche" Problematik der "Behörden mit richterlichem Einschlag" wie z. B. der Telekom-Control-Kommission. Präsident Ludwig Adamovich verwies auch auf das Problem von Massenverfahren. Eine Lösung wäre hier wichtig, sonst könnte der VfGH durch Beschwerde-Serien "gelähmt" werden. Angesprochen auf die Qualität der Gesetzgebung meinte Adamovich: "Zunehmen tut sie sicherlich nicht."
Ein Massenverfahren hatte es z. B. 1996/97 gegeben, als 11.000 Beschwerden gegen die Regelung zur Mindest-Körperschaftsteuer eingebracht wurden. Der Grund ist die sogenannte "Anlaßfallwirkung" – also, daß ein Erkenntnis nur den bekämpften Bescheid des Beschwerdeführers betrifft. Mit einem vom Kanzleramt ausgearbeiteten Entwurf soll die Anlaßfallwirkung auf gleichartige Beschwerden ausgedehnt werden können.
Keine Freude haben die Verfassungsrichter mit den "Behörden mit richterlichem Einschlag", denen Verwaltungsaufgaben übertragen werden. Für diese Konstruktion sei die Kontrolle durch das Parlament ausgeschaltet – und sie haben eine "bedenkliche" Dop...