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SWK 23, 15. August 1999, Seite T 239

Abschaffung der Getränkesteuer - tatsächlich verringertes Steueraufkommen?

Sind 22 Mrd. S Rückzahlung Schwarzmalerei?

Nach dem Schlußantrag des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes ist die Einhebung der Getränkesteuer gemeinschaftsrechtswidrig. Das Getränkesteueraufkommen beträgt pro Jahr ca. 5,5 Mrd. S. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Abschaffung der Getränkesteuer für die Budgets der Gebietskörperschaften? Es wird angenommen, daß sich das Getränkesteueraufkommen zwischen Gastgewerbe und Handel im Verhältnis 2 : 1 verteilt, und daß im Falle der Abschaffung der Getränkesteuer das Gastgewerbe die Preise beibehalten wird, der Handel sie jedoch um die nicht mehr zu entrichtenden Steuern (Getränkesteuer, darauf entfallende Umsatzsteuer) verringert. Folgende Auswirkungen sind zu erwarten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höhere Einkommen
der Bürger
Steueraufkommen
in Mrd. S
nicht mehr abzuführende Getränkesteuer
=> Gewinnplus bei den Gastgewerbebetrieben 3,7 Mrd.
(2/3 von 5,5 Mrd.), Einkommensteuer bzw. Körper-
schaftsteuer und höh. SV-Beiträge - Mehrauf-
kommen ca. 50%
1,85
1,85
=> Auswirkungen im Handel:
verringerte Getränkeeinkäufe der Österreicher
im...



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