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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite R 106

Grundstück: Bewertung

Betreffend die Bewertung eines Grundstückes in einem Aufschließungsgebiet hat die Behörde konkret zu erörtern und zu prüfen, auf Grund welcher Umstände in absehbarer Zeit mit einer anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienenden Nutzung zu rechnen sein wird. - (§ 52 Abs. 1 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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