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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite R 106

Verfahren: Begründungsmangel

Wird i. Z. m. der Geltendmachung von Reisespesen auf die behaupteten Besprechungen in ausländischen Anwaltskanzleien und die daraus resultierenden Aufträge durch die belangte Behörde nicht eingegangen, liegt ein Begründungsmangel vor. - (§ 92 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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