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USt-Schuld kraft Rechnung-
•Liegt zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keine erbrachte Leistung zugrunde, wird der in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), (Abweisung)
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