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AfA: Nutzungsdauer-
•Wird ein Wirtschaftsgut mit einer bestimmten, in Jahren bemessenen Nutzungsdauer angeschafft und im Wirtschaftsjahr der Anschaffung mehr als sechs Monate betrieblich genutzt, sodaß gemäß § 7 Abs. 1 EStG 1972 bzw. § 7 Abs. 2 EStG 1988 bereits die volle Jahresabschreibung zum Tragen kommt, so führt dies zu einer entsprechenden Verkürzung der Abschreibungsdauer, nicht jedoch zu einer Verringerung der jährlichen Abschreibungsquote. - (§ 7 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde)
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