Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unzureichende Bescheidbegründung
Eine unzureichende Begründung, die auf Grund eines Antrages nach § 245 Abs. 2 BAO erging, führt zu keinem gesondert anfechtbaren Bescheid. Dieser Verfahrensmangel ist in der Berufung gegen den Sachbescheid geltend zu machen (LS 56 in FJ 1999, 234).