Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite S 783

Abschließende Klarstellungen zur Entgeltsermittlung bei Umsätzen aus Geldspielautomaten

VwGH zu Schätzungsmethoden und Anwendung des EuGH-Urteils

Erich Huber

Nach wie vor stellt sich bei Prüfungshandlungen in der Spielautomatenbranche- insbesondere bei Wirksamwerden der verlängerten Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO bei Prüfungen von hinterzogenen Abgaben - die Frage nach der Entgeltsermittlung bei Geldspielautomaten (GSPA) durch Anwendung des Faktors. Der VwGH hat sich in vier Urteilen nochmals mit anstehenden Fragen im Zusammenhang mit § 4 Abs. 5 UStG (alte Fassung) auseinandergesetzt und die restlichen noch offen gewesenen Fragen geklärt, wobei von Branchenkundigen besonders die Aussage zur Wirksamkeit des für Zeiträume vor dem EU-Beitritt mit Spannung erwartet wurde.Daneben wurde die Zulässigkeit der Entgeltsermittlung durch die Abgabenbehörde mittels einer Zweistufenschätzung ausgehend von Kassenbeträgen und die Zulässigkeit des „Erlaßfaktors" bestätigt. Im folgenden werden die Judikate und ihre Auswirkungen in der Praxis besprochen:

1. Die Entgeltsermittlung bei Umsätzen aus Geldspielautomaten

1.1. § 4 Abs. 5 UStG (a. F.) i. d. F. d. AbgÄG 1977

Aus § 4 Abs. 5 UStG in der Fassung des 2. AbgÄG 1977, BGBl. 645 ergibt sich, daß jedes Entgelt für jedes einzelne Spiel zur Umsatzsteuerbemessungsgrundlage zählt. Wenn ein Spieler gewinnt und mit dem Gewinn am Automaten...

Daten werden geladen...