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Vorsteuerabzug: Anspruch
•Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt. - (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)
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