Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 1999, Seite R 75
Verdeckte Gewinnauschüttung
•Da die ausstehende Einlage einer Kapitalgesellschaft eine noch nicht fällige Forderung der Gesellschaft darstellt, ist sie nicht zu verzinsen und kann daher keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. - (§ 8 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()