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SWK 26, 10. September 1999, Seite R 75

Verfahren: Beweiswürdigung

Die Behörde ist nicht gehalten, vorgelegte Bestätigungen als mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmend anzusehen; sie hat vielmehr unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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