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Überlassung von Grundstücken
• Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (hier: Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes) durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform unterliegen der Körperschaftsteuer. - (§ 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
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