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Erlaß zum Neugründungs-Förderungsgesetz
Erstattungsformular NeuFö 2 als Anhang
Auf Grundlage des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999 (SWK-Heft 19/20/1999, Seite T 225 ff.), sowie der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. II Nr. 278/1999 (SWK-Heft 25/1999, Seite S 569 ff.), wird im folgenden die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zu den Bestimmungen über die Förderung der Neugründung von Betrieben mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
1. Förderung der Neugründung
Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden folgende Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht erhoben:
1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Die Befreiung von Stempelgebühren (insbesondere die Tarifposten 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 6 Abs. 1 und 2, TP 5 und 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben (beispielsweise die Tarifposten 1, 3, 44, 50, 65, 132, 145 und 259 des Tarifes der Bund...