Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelte Preisauszeichnung von Unternehmern
Pflicht zur doppelten Währungsangabe zwischen 1. 10. 2001 und 30. 6. 2002
Mit BGBl. I Nr. 110 vom wurde das Euro-Währungsangabengesetz kundgetan. Damit ist Österreich innerhalb der Währungsunion neben Portugal und Belgien, wo dem jeweiligen Minister eine Verordnungsermächtigung zur doppelten Preisauszeichnung eingeräumt wurde, der einzige Staat, der eine doppelte Preisauszeichnung vorschreibt. In allen übrigen Staaten wird die doppelte Preisauszeichnung der autonomen Entscheidung der Unternehmer überlassen, die eine gut organisierte Preisauszeichnung als Wettbewerbsvorteil nutzen können.