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Gebühren: Wohnungseigentum
• Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung gegebenen Voraussetzung einer Gebührenfreiheit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier: Verlassen der gemeinsamen Wohnung infolge Scheidung nach vollzogener Eintragung des Eigentumsrechts). - § 30 Abs. 3 WGG, (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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