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GrESt: Bauherreneigenschaft
• Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Bauherreneigenschaft des Erwerbers von Miteigentumsanteilen unter anderem dann zu verneinen ist, wenn der Erwerber von vornherein in ein bereits fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept im Wege eines Vertragsgeflechtes eingebunden ist. - (§ 10 Abs. 1 GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0277/0278 und weitere Erkenntnisse)