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Verfahren: Schätzung
• Verkürzt der Betreiber einer Diskothek Umsätze und Betriebsergebnisse und werden gegenüber der Hausbank konkrete Äußerungen über das Ausmaß von Schwarzumsätzen gemacht, die ihren Niederschlag in vier Schriftstücken (Aktenvermerken) gefunden haben, liegt eine Schätzungsberechtigung der Behörde vor. - (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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