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SWK 15, 20. Mai 1999, Seite S 361

Wieviel Energie benötigt der Produktionsprozeß?

Berücksichtigung eines „Eigenverbrauches" bei der Vergütung von Energieabgaben

Mag. Dr. Felix Blazina

Mit ist das Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (nur unwesentlich kürzer auch als Energieabgabenvergütungsgesetz bekannt) in Kraft getreten. Mittlerweile sind zwar schon fast drei Jahre ins Land gezogen und von den Finanzämtern diverse Anträge auf Vergütung erledigt worden, doch jetzt erleben manche Unternehmen eine unangenehme Überraschung: Im Rahmen einer Betriebsprüfung, die bei den Vergütungstatbeständen ein weiteres Betätigungsfeld erhalten hat, werden die gutgeschriebenen Beträge an Elektrizitäts- und Erdgasabgabe gecheckt und es kommt zu einer Nachforderung, was weniger an den Abgabepflichtigen liegt, vielmehr ist die Fehlerquelle beim EnAbgVergG selbst zu suchen, dessen Anwendung den Unternehmen offenbar einige Schwierigkeiten bereitet.

Was, wem und wie vergütet wird

Gemäß § 1 EnAbgVergG sind die Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie für ein Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie insgesamtS. S 362 0,35% des Unterschiedsbetrages zwischen Umsätzen i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des UStG 1994 und Umsätzen i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des UStG 1994, die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen; den Differenzbetrag bezeic...

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