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Grundstücksschenkung
•Wird nicht nur die ideelle Hälfte eines Grundstückes geschenkt, auf dem eine Wohnstätte i. S. d. § 15 Abs. 1 Z 1 c ErbStG vorhanden ist, sondern auch noch ein aus zwei anderen Bauflächen bestehender gesamter Grundbuchskörper, fällt die vorliegende Schenkung in ihrer Gesamtheit nicht unter den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck der Steuerbefreiung. - (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG), (Abweisung)
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