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SWK 22, 1. August 1999, Seite R 65
Gebühren: Erhöhung
•Auch wenn die Behörde nicht auf den Gebührenanspruch hinweist, ist eine Gebührenerhöhung gerechtfertigt. - (§ 9 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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