Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftungsbescheid: Verjährung
• Die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides ist verjährungsrechtlich im Lichte der Bestimmung des § 238 Abs. 1 BAO ausschließlich daran zu messen, ob diese Einhebungsmaßnahme innerhalb der im § 238 Abs. 1 BAO geregelten, allenfalls durch - gegen wen immer gerichtete - Amtshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO unterbrochenen Einhebungsfrist gesetzt worden ist. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
()