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Sonderausgabe: Verluste ?
• Verluste sind dann nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn in einem Bescheid die Feststellung getroffen wurde, daß die Verluste aufgrund nicht ordnungsmäßiger Buchführung nicht vortragsfähig sind. - (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1972), (Abweisung)
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