Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 1999, Seite R 082

Finanzstrafverfahren: Geldstrafe

Erfaßt ein Gendarmeriebeamter, der jahrelang (1982 - 1987) von der Landesregierung jeweils 50.000 S für eine Seereinigung im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit erhalten hat, diese Beträge nicht in seinen Abgabenerklärungen, ist eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 S angemessen. - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

(

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...