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Finanzstrafverfahren: Geldstrafe
• Erfaßt ein Gendarmeriebeamter, der jahrelang (1982 - 1987) von der Landesregierung jeweils 50.000 S für eine Seereinigung im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit erhalten hat, diese Beträge nicht in seinen Abgabenerklärungen, ist eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 S angemessen. - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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