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Werbungskosten: Familienwohnsitz
• Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die
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Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der ersten Zeit nach dem Grundkauf nicht erwartet werden, daß er die Kosten für die vorübergehende Anmietung einer familiengerechten Wohnung auf sich nimmt; die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist daher vertretbar. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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