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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 081

Grund und Boden: Bewertung

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Grund und Boden ist ein Sachverständigenbeweis nur notwendig, wenn die Behörde nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt; zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung bedarf es keiner Beiziehung eines Sachverständigen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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