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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 81
Gewerbesteuer: Organverhältnis
• Die Gewerbesteuer wurde bei einem Organverhältnis vom Organträger geschuldet. - (§ 1 Abs. 2 Z 2 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0046)