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Umsatzsteuer von der Grunderwerbsteuer?
Gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch im Umsatzsteuerrecht?
Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl. I Nr. 79/1998, eingeräumten Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht von Grundstückslieferungen ist in der Fachwelt (z. B. Kolacny, SWK-Heft 16/1998, Seite 398; Beiser, RdW 1998, 423; derselbe, UR 1999, 49) u.a. die Frage diskutiert worden, ob sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer erhöht, wenn der Erwerber des Grundstückes sich vertraglich verpflichtet, die gesamte Grunderwerbsteuer alleine zu tragen. Die Autoren kommen unter Zuhilfenahme der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO zum Schluß, daß die für eine Zurechnung (der Hälfte) der Grunderwerbsteuer zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer notwendige Finalität zwischen Grundstücksumsatz einerseits und Übernahme der Grunderwerbsteuerschuld durch den Erwerber andererseits i. d. R. sehr wohl gegeben ist.
Ausgangslage
Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 ist mit Wirkung ab die Möglichkeit einer Vorsteuerweiterleitung gemäß § 12 Abs. 14 UStG 1994 entfallen. Um eine Umsatzsteuerbelastung bei Grundstückslieferungen im Unternehmensbereich zu vermeiden, besteht nunmehr gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 die Möglichkeit, einen gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreien Umsatz steuerpflichtig zu behandeln. Im diesbezüglichen Erlaßentwur...