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SWK 27, 20. September 1999, Seite S 613

Lohnnebenkosten bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern doch nicht verfassungswidrig?!

Weiterbestehen verfassungsrechtlicher Bedenken trotz Ablehnung einschlägiger Beschwerden

Mag. Alfred Shubshizky und Dr. Rainer Stadler

Der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt die Behandlung von Beschwerden, die die Einbeziehung von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter in die Lohnnebenkosten zum Inhalt hatten, abgelehnt, da seiner Ansicht nach eine solche Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe und es sich nicht um einen Fall handle, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs ausgeschlossen ist.

Der VfGH führt aus, daß angesichts der Freiheit des Gesetzgebers, der Bemessung der Lohnnebenkosten Dienstverhältnisse im weitesten Sinne zugrundezulegen, die Verletzung eines verfassungsgemäß gewährleisteten Rechts oder die Verletzung eines sonstigen Rechts wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm so wenig wahrscheinlich sei, daß die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

1. Ist § 22 Z 2, 2. Teilstrich EStG ausreichend determiniert?

Die Literatur hat wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Lohnnebenkosten geäußert. Dies insbesondere unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes, weil eine sachliche Rechtfertigung für die Einbeziehung einer einzelnen Gruppe...

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