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Umsatzsteuer - Änderung der unternehmerischen Nutzung bei Gebäude
Änderung der unternehmerischen Nutzung bei Gebäude (§ 12 Abs. 10 UStG)
Ein 1986 errichtetes Gebäude wurde von den Eigentümern zu 23% betrieblich genutzt. Ab 1992 wurde das Gebäude zur Gänze unternehmerisch genutzt und eine Vorsteuerberichtigung zugunsten der Steuerpflichtigen beantragt. Dies wurde verwehrt, weil § 12 Abs. 10 UStG sich als nicht auf die Überführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich bezieht ( unter Bezug auf ).