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Körperschaftsteuer - Verdeckte Gewinnauschüttung bei Beteiligungserwerb
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Beteiligungserwerb (§ 8 Abs. 2 KStG)
Beteiligt sich eine GmbH an einer PferdezuchtgmbH (wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ident waren) um 4 Mio. S und ist die Tätigkeit dieser zweiten Gesellschaft als Liebhaberei zu werten und werden auch keine Beteiligungserträge erzielt, dann stellt das Eingehen der Beteiligung eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter dar ().