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SWK 27, 20. September 1999, Seite K 20

Einkommensteuer - Kleidung einer Modejournalistin

Kleidung einer Modejournalistin (§ 20 EStG)

Aufwendungen für Kleidung und Kosmetik gehören auch bei einer Modejournalistin zu den Kosten der Lebensführung. Denn eine modebewußte, geschmackvolle oder auch nur besonders dezente Kleidung ist in vielen Berufen erforderlich, um den Vorstellungen der Kunden und Geschäftspartner von Gediegenheit und Seriosität gerecht zu werden; dies gilt für Verkäuferinnen in Boutiquen oder einem Juweliergeschäft ebenso wie für Angehörige beratender Berufe ().

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