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SWK 27, 20. September 1999, Seite K 19

Einkommensteuer - Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenversicherung

Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenversicherung (§ 15 EStG)

Steht bei einer Gruppenunfallversicherung die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber zu, so fehlt es im Zeitpunkt der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber auch dann am Zufluß, wenn die Arbeitnehmer selbst Anspruchsinhaber sind (BFH , VI R60/96 in BB 1999, Seite 1690).

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