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Einkommensteuer - Rückwirkende Vertragsaufhebung nicht anzuerkennen
Rückwirkende Vertragsaufhebung nicht anzuerkennen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Eine KG, vertreten durch den Gesellschafter A, verkaufte ein Grundstück am an diesen Gesellschafter A. Mit Auflösungsvertrag vom wurde dieser Vertrag hinsichtlich des größten Teiles der Liegenschaft aufgehoben. Die Finanz ging im Jahr 1983 von einer Entnahme der gesamten Liegenschaft mit voller Gewinnrealisation und im Jahr 1984 von einer Einlage eines Teiles der Liegenschaft aus. Die rückwirkende Aufhebung hat abgabenrechtlich keine Wirkung; dies wurde vom VwGH bestätigt ().