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EuGH: Werbegeschenke Eigenverbrauch?
•Mehrwertsteuer: Abgabe von Werbegeschenken gilt als Eigenverbrauch
Urteilstenor des EuGH:
1. Art. 11 Teil A Abs. 3 lit. b der 6. MWSt-RL ist so auszulegen, daß die Begriffe „Rabatte" und „Rückvergütungen" keinen Preisnachlaß in Höhe der Gesamtkosten einer Lieferung von Gegenständen umfassen können.
2. Art. 5 Abs. 6 der 6. MWSt-RL ist so auszulegen, daß die Entnahme von Gegenständen durch eine Erdölgesellschaft, die an einen Treibstoffkäufer gegen Gutscheine weitergegeben werden, die er nach Maßgabe der gekauften Menge gegen Zahlung des vollen Endverkaufspreises des Treibstoffs an der Tankstelle im Rahmen einer Werbeaktion wie der des Ausgangsverfahrens erhalten hat, einer Lieferung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung gleichzustellen ist.
( Kuwait Petroleum (GB) Ltd, Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal, London)
S. R 90Anmerkung:Der diesem Urteil zugrundeliegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Frage, ob im Rahmen einer Verkaufsförderungsaktion für Treibstoff ohne besonderes Entgelt abgegebene Gegenstände der Umsatzsteuer unterliegen. Bemerkenswert ist es, daß der EuGH die Abgabe von Gegenständen als Eigenverbrauch ei...