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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite R 89

Wasserbezugsgebühren

Wasserbezugsgebühren werden nach der Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Bad Ischl für den Wasserbezug aus der städtischen Wasserversorgungsanlage eingehoben; dabei kommt es nicht darauf an, wenn - aus welchen Gründen auch immer - das über den Wasserzähler bezogene Wasser ungenützt bleibt. - (§ 1 Abs. 1 VO des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom ), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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