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Wasserbezugsgebühren
• Wasserbezugsgebühren werden nach der Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Bad Ischl für den Wasserbezug aus der städtischen Wasserversorgungsanlage eingehoben; dabei kommt es nicht darauf an, wenn - aus welchen Gründen auch immer - das über den Wasserzähler bezogene Wasser ungenützt bleibt. - (§ 1 Abs. 1 VO des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom ), (Abweisung)
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