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Devisen: Bankgeheimnis
•Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom , Zl. 94/17/0297 dargelegt hat, steht der Pflicht der beschwerdeführenden Partei, Auskünfte und Meldungen über devisenwirtschaftlich erhebliche Umstände zu erteilen, das Bankgeheimnis nicht entgegen. - (§ 20 Abs. 1 Devisengesetz), (Abweisung)
() 089c.html