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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite S 679

Weitere Änderungen im Gebührengesetz 1957

Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird, BGBl. I Nr. 92/1999, und Steuerreformgesetz 2000

Mag. Dr. Peter Takacs

Die Inkraftsetzung des Schengener Übereinkommens für Österreich und die Einführung eines einheitlichen Visums durch die Schengener Vertragsparteien, das zur Einreise in das Gebiet der Vertragsparteien und zum freien Grenzübertritt innerhalb dieses Gebietes berechtigt, erfordert die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen. Auf dem Gebiet der Gebühren und der Bundesverwaltungsabgaben wird die Anpassung, soweit es sich um die Ausstellung dieser Visa durch Inlandsbehörden handelt, durch die entsprechenden Änderungen des Gebührengesetzes 1957 vorgenommen. Dabei sind die Bestimmungen des Fremdengesetzes 1997, vor allem über die Kategorisierung der verschiedenen Arten von Visa, zu berücksichtigen.

I. Gebührengesetznovelle 1999

Bei der Ausstellung von Reisepässen, Paßersätzen, Führerscheinen und deren Änderungen oder Ergänzungen fallen nach der bisherigen Rechtslage einerseits verschiedenartige Schriften an (Eingaben, Beilagen, Zeugnisse), die Gebührenpflicht begründen, andererseits ist daneben für die jeweilige Amtshandlung der Ausstellung dieser Dokumente eine Bundesverwaltungsabgabe zu entricht...

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