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Weitere Änderungen im Gebührengesetz 1957
Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird, BGBl. I Nr. 92/1999, und Steuerreformgesetz 2000
Die Inkraftsetzung des Schengener Übereinkommens für Österreich und die Einführung eines einheitlichen Visums durch die Schengener Vertragsparteien, das zur Einreise in das Gebiet der Vertragsparteien und zum freien Grenzübertritt innerhalb dieses Gebietes berechtigt, erfordert die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen. Auf dem Gebiet der Gebühren und der Bundesverwaltungsabgaben wird die Anpassung, soweit es sich um die Ausstellung dieser Visa durch Inlandsbehörden handelt, durch die entsprechenden Änderungen des Gebührengesetzes 1957 vorgenommen. Dabei sind die Bestimmungen des Fremdengesetzes 1997, vor allem über die Kategorisierung der verschiedenen Arten von Visa, zu berücksichtigen.
I. Gebührengesetznovelle 1999
Bei der Ausstellung von Reisepässen, Paßersätzen, Führerscheinen und deren Änderungen oder Ergänzungen fallen nach der bisherigen Rechtslage einerseits verschiedenartige Schriften an (Eingaben, Beilagen, Zeugnisse), die Gebührenpflicht begründen, andererseits ist daneben für die jeweilige Amtshandlung der Ausstellung dieser Dokumente eine Bundesverwaltungsabgabe zu entricht...