zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite S 670

Investitionsfreibetrag für gebrauchte LKW

In § 10 Abs. 4 EStG 1988 bestand ursprünglich im vierten Satz ein Investitionsfreibetrags-Ausschluß für gebrauchte Lastkraftwagen. Diese Bestimmung wurde gleichzeitig mit der Einführung des erhöhten Investitionsfreibetrages für (neue) lärmarme Lastkraftwagen in Geltung gesetzt (AbgÄG 1989).

Mit BGBl. Nr. 297/1995 wurde dieser Investitionsfreibetrags-Ausschluß durch die Gesetzesanordnung „§ 10 Abs. 4 vierter Satz ist nicht mehr anzuwenden" aufgehoben. Dies kommt auch in den Erläuterungen eindeutig zum Ausdruck. Da der Gesetzgeber - allerdings erst in weiterer Folge - als (neuen) vierten und fünften Satz eine Verordnungsermächtigung eingefügt hat, ist der Verweis des BGBl. Nr. 297/1995 seither nur mehr formal auf den vierten Satz, inhaltlich allerdings nunmehr auf den sechsten Satz zu beziehen.

Zusammenfassend ergibt sich daraus, daß für gebrauchte Lastkraftwagen die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages grundsätzlich - das heißt, soweit nicht ein anderer Ausschlußgrund zum Tragen kommt (wegen sale and lease back oder Anschaffung innerhalb eines Konzerns) - mit 6% möglich ist. Die Frage, ob ein Vorführ-Lastkraftwagen als neu oder als gebraucht anzusehen ist, kann daher dahingestellt bleiben. (

Daten werden geladen...