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SWK 29, 10. Oktober 1999, Seite S 665

Begünstigungsfähigkeit "kapitalistischer Mitunternehmerschaften"

Sind Veräußerungsgewinne aus Mitunternehmerschaften, deren Funktion auf Kapitalhingabe beschränkt war, gemäß § 37 Abs. 5 EStG halbsatzbegünstigt?

Mag. Norbert Schrottmeyer

Eine der drei Möglichkeiten, die Halbsatzbegünstigung des § 37 Abs. 5 EStG in Anspruch zu nehmen, ist das Erreichen des 60. Lebensjahres und die Einstellung der Erwerbstätigkeit. Dabei ist fraglich, ob der Veräußerungsgewinn einer „kapitalistischen Mitunternehmerschaft" im Rahmen dieser Regelung begünstigt ist, obwohl der VwGH derartige Beteiligungen nicht als Erwerbstätigkeit qualifiziert.

1. Einleitung§ 37 Abs. 5 EStG sieht für Veräußerungs- und Übergangsgewinne eine Progressionsermäßigung vor, wenn der Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige entweder gestorben ist, erwerbsunfähig ist oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. Da die Vollendung des 60. Lebensjahres und die Einstellung der Erwerbstätigkeit der in der Praxis wohl häufigste Anwendungsfall dieser Begünstigung ist, soll hier nur die Begünstigungsfähigkeit „kapitalistischer Mitunternehmerschaften" in diesem Fall untersucht werden. Derartige Beteiligungen stellen laut der Rechtsprechung des VwGH keine Erwerbstätigkeit dar, womit sich die Frage stellt, ob dennoch Anspruch auf die Halbsatzbegünstigung für derartige Veräußerungsngewinne besteht, obwohl in diesem Fall keine Erwerbstätigkei...

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