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Betriebsaufgabe: Eigenverbrauch
•Bei Aufgabe eines Betriebes wird ein Eigenverbrauch verwirklicht, wobei der Zeitpunkt des so verwirklichten Eigenverbrauchs in der Regel mit der Betriebsaufgabe im Sinne des EStG zusammenfällt (vgl. ); vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG kann dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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