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ASoK 7, Juli 2022, Seite 266

Anpassungen von Familienleistungen und damit zusammenhängenden Steuervergünstigungen an ausländisches Preisniveau europarechtswidrig

, Kommission/Österreich.

Der österreichische Gesetzgeber hat für Zeiträume ab eine Anpassung von Familienleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, an den dortigen Lebenshaltungsindex festgelegt. Dies betrifft die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag und den Unterhaltsabsetzbetrag. Die Europäische Kommission hat dagegen eine Vertragsverletzungsklage eingebracht, zu der EuGH nunmehr ein (erwartbares) Urteil gefällt hat. Demnach verstößt der Anpassungsmechanismus aus folgenden Gründen gegen europäisches Recht:

1. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag stellen Familienleistungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr 883/2004 dar. Diese legt unter anderem fest, dass Geldleistungen generell nicht aufgrund der Tatsache, dass der Berechtigter oder seine Familienangehörigen in einem anderen als dem Sitzstaat des zahlungspflichtigen Trägers wohnt, gekürzt werden dürfen (Art 7 der Verordnung [EG] Nr 883/2004 über die Aufhebung von Wohnortklauseln). Darüber hinaus wird hinsichtlich der Familienleistungen explizit bestimmt, dass Familienangehörige, die außerhal...

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