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ESt-Bescheide: Änderung
•Eine Abänderung von Einkommensteuerbescheiden gem. § 295 Abs. 1 BAO ist nur zulässig, wenn die Bescheide betreffend Einkommensteuer von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. - (§ 295 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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